Journalistenpreise mit auslaufenden Einreichfristen im Juni 2012


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Journalistenpreise mit auslaufenden Einreichfristen 
im Juni 2012

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen

in aller Welt erscheinen fast 2000 Zeitungen, Zeitschriften und Gemeindeblätter in deutscher Sprache, wahrgenommen werden die Medien in Deutschland, Österreich und der Schweiz allerdings viel zu selten.

Mit dem Preis "Dialog für Deutschland" ehrt die Stiftung "Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland" gemeinsam mit der Internationalen Medienhilfe die Zeitungen, die unter erschwerten Bedingungen ihre Leser begeistern. Bei der ersten Preisverleihung räumte das "Argentinische Tageblatt" den mit 5000 Euro dotierten ersten Preis ab; die "Prager Zeitung" konnte sich über einen Sonderpreis freuen.

Motor und Antreiber bei dem "Dialog für Deutschland" sind Hartmut Koschyk und Kay Lindemann von der Stiftung sowie der rührige Björn Akstinat von der Internationalen Medienhilfe.

Die drei Macher wollen wie viele andere Preisstifter das Augenmerk auf einen besonderen Bereich in der Medienwelt lenken. Mit dem neuen Preis ist ihnen der erste Schritt gelungen, und auch wir werden demnächst im neuen NEWSROOM noch stärker die Veränderungen und Entwicklungen der deutschsprachigen Auslandspresse beobachten und begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Bülend Ürük
Chefredakteur
  

Medienpreis Eugen für Informatik-Journalismus
Fachgebiet:Wissenschaft
Einsendeschluss:01.06.2012
Dotierung:insgesamt 18.000 Schweizer Franken 

WORT und WERKSTATT
Fachgebiet:Allgemeines, Nachwuchsjournalismus
Einsendeschluss:05.06.2012
Dotierung:insgesamt 6.500 Euro

Deutscher Wirtschaftsfilmpreis
Fachgebiet:Wirtschaft, Nachwuchsjournalismus
Einsendeschluss:06.06.2012
Dotierung:insgesamt 20.000 Euro

Hessischer Journalistenpreis
Fachgebiet:Region allgemein, Fotografie
Einsendeschluss:15.06.2012
Dotierung:insgesamt 12.000 Euro

kress Award
Fachgebiet:Allgemeines
Einsendeschluss:15.06.2012
Dotierung:-

Prix Média akademien-schweiz
Fachgebiet:Wissenschaft, Medizin
Einsendeschluss:15.06.2012
Dotierung:insgesamt 40.000 Schweizer Franken

Medienpreis der Deutschen Geographie
Fachgebiet:Wissenschaft
Einsendeschluss:20.06.2012
Dotierung:insgesamt 3.000 Euro

Niedersächsischer Umweltpreis
Fachgebiet:Umwelt, Natur
Einsendeschluss:21.06.2012
Dotierung:insgesamt 18.000 Euro

Medienpreis Pfalz
Fachgebiet:Region allgemein, Nachwuchsjournalismus
Einsendeschluss:29.06.2012
Dotierung:Hauprtpreis 10.000 Euro, Nachwuchspreis 2.500 Euro 

Helmut Schmidt-Journalistenpreis
Fachgebiet:Wirtschaft, Finanzen
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:insgesamt 30.000 Euro

PSD Journalistenpreis
Fachgebiet:Wirtschaft, Finanzen
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:insgesamt 20.000 Euro 

Medienpreis der Bundestierärztekammer
Fachgebiet:Medizin, Gesundheit
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:insgesamt 2.000 Euro

The Ernst Cramer & Teddy Kollek Fellowship
Fachgebiet:Stipendium
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:einmalige Zahlung von 4.000 Euro

FBZ-Medienpreis für Freischaffende
Fachgebiet:Allgemeines
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:insgesamt 7.500 Schweizer Franken

Hans Strothoff-Journalistenpreis
Fachgebiet:Wirtschaft, Nachwuchsjournalismus
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:einmalige Zahlung 50.000 Euro

Österreichischer Zeitschriften-Preis
Fachgebiet:Allgemeines, Nachwuchsjournalismus
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:3.000.Euro für Zeitschriften-Preis; 2.000 Euro für Förderpreis

B.KWK-Journalistenpreis
Fachgebiet:Energie
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:insgesamt 10.000 Euro

The Middle East Fellowship
Fachgebiet:Stipendium
Einsendeschluss:30.06.2012
Dotierung:einmalige Zahlung von 4.000 Euro

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Neue Datenschutzrichtlinien bei Facebook – RA Christian Solmecke erläutert, warum die Nutzer jetzt widersprechen sollten

Köln. Facebook versucht mal wieder seine Datenschutzrichtlinien zu ändern. Um den Vorwurf des fehlenden Mitbestimmungsrechts der Facebook Community zu entkräften, wurden die Änderungen auf der „Facebook Site Governance“ vorgestellt und zur Abstimmung freigegeben. Bis zum 18.05. haben die Nutzer Zeit, die neuen Richtlinien zu kommentieren. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat die neuen Regeln unter die Lupe genommen und erläutert sie nachfolgend.

Was bringen die Änderungen?

Wer sich durch die Facebook Datenschutzbestimmungen kämpfen will, braucht ein wenig Ausdauer. Der Text ist ganze 14 Druckseiten lang. Doch ein genauerer Blick auf die neuen Regelungen lohnt sich.

Öffentliche Informationen

Facebook behandelt nunmehr einige Informationen als öffentlich, ohne dass der Nutzer dies gesondert bestimmen muss. So heißt es unter „Daten, die wir über dich erhalten“„Deinen Namen, deine Profilbilder, deine Titelbilder, dein Geschlecht, deinen Nutzernamen, deine Netzwerke und deine Nutzerkennnummer behandeln wir ebenso wie Informationen, die du auf eigenen Wunsch öffentlich zugänglich machst.“ Im Klartext bedeutet dies, dass unabhängig von den Privatsphäreeinstellungen andere Nutzer die angegebenen Informationen sehen können.

GPS Daten

Hierzu heißt es in der Datenschutzrichtlinie: „Wenn wir deinen GPS-Standort erhalten, führen wir ihn mit anderen Ortsangaben zusammen, die wir über dich haben (wie deinen derzeitigen Wohnort). Allerdings speichern wir diese Angaben nur so lange, wie sie uns nützen, um dir Dienstleistungen anzubieten; so behalten wir deine letzten GPS-Koordinaten, um dir entsprechende Benachrichtigungen zu senden.“ Diese Regelung ist ziemlich schwammig formuliert. Was heißt „solange, wie sie uns nützen“? Der Nutzer kann daraus nicht erkennen, wie lange die Daten tatsächlich gespeichert werden.

Öffentliche Postings

Facebook weist darauf hin, dass einige Meldungsarten immer öffentlich sind: „Im Allgemeinen solltest du annehmen, dass Informationen öffentlich zugänglich sind, wenn du kein Teilen-Symbol siehst.“ Wichtig zu wissen.

Löschen von Informationen

Löschen heißt bei Facebook nicht unbedingt, dass die Information tatsächlich nicht mehr abrufbar ist. „Normalerweise dauert es ungefähr einen Monat bis eine Kontolöschung vollzogen ist. Manche Daten sind jedoch noch bis zu 90 Tage in Sicherungskopien und Protokolldateien vorhanden.“ Wofür diese Sicherungskopien gut sind bleibt unklar.„Einige Dinge, die du auf Facebook machst, werden nicht in deinem Konto gespeichert, wie beispielsweise in einer Gruppe gepostete Beiträge oder das Senden einer Nachricht an jemanden (wenn dein Freund eventuell eine von dir gesendete Nachricht sogar noch deiner Kontolöschung hat). Solche Informationen bleiben auch noch nach der Löschung deines Kontos erhalten.“ Das bedeutet, auch wenn man sein Konto löscht, bleiben manche Informationen ewig im Netz abrufbar.

Anwendungen (Apps)

Anwendungen (also Spiele oder Quizze auf Facebook – auch Apps genannt) können scheinbar einen sehr weitreichenden Zugriff auf die eigenen Daten haben. Selbst dann, wenn man sie schon gelöscht hat: „Installierte Anwendungen kannst du jederzeit entfernen, indem du deine Anwendungseinstellungen bei folgender Seite verwendest: https://www.facebook.com/settings/?tab=applications. Aber denke daran, dass die Anwendungen gegebenenfalls weiterhin Zugriff auf deine Daten haben können, wenn die Personen, mit denen du teilst, sie ebenfalls verwenden.“

Werbeanzeigen

Wer denkt, in den Datenschutzrichtlinien ist alles geregelt, was den Umgang mit den persönlichen Daten angeht, irrt. Das 14-seitige Dokument ist nur eine von vielen Richtlinien. Welche Folgen z.B. das Klicken auf eine Facebook Werbeanzeige hat, wird in einer anderen Richtlinie erläutert: „Erfahre was passiert, wenn du „Gefällt mir“ in einer Werbeanzeige oder auf der Facebook-Seite eines Werbetreibenden anklickst. https://www.facebook.com/help/?faq=19399“.

Profile verstorbener Personen

Interessant ist auch, was mit den Profilen verstorbener Personen passiert. Wir können das Konto einer verstorbenen Person in den Gedenkzustand versetzen. (…) Wir können ein Konto auch schließen, wenn wir eine formelle Aufforderung erhalten, die bestimmte Kriterien erfüllt.“ Nun wäre es für die Angehörigen natürlich interessant zu erfahren, welche Kriterien denn nun genau erfüllt sein müssen. Schließlich möchte nicht jeder Beileidsbekundungen über Facebook empfangen müssen. Hierzu schweigt sich die Richtlinie aus.

Zweifelhafte Regelungen, die erhalten geblieben sind

Facebook bringt nicht nur neue rechtlich fragwürdigen Bestimmungen in die neue Richtlinie ein, gleichzeitig bleiben andere Regelungen, die bereits länger in der Kritik stehen, erhalten. Eine dieserRegelungen ist der „Freundefinder“.Hier heißt es: „Wenn du eine/n FreundIn zu Facebook einlädst, senden wir ihm/ihr in deinem Namen eine Nachricht sowie bis zu zwei Erinnerungen.“ Dass Facebook  solche Einladungsmails verschickt ist ein Wettbewerbsverstoß. Dies hat kürzlich das LG Berlin klargestellt (Urt. v. 06.03.2012 – 16 O 551/10). Dennoch hat Facebook an dieser Stelle scheinbar keinen Änderungsbedarf gesehen. Auch die Klausel „Bekanntgabe von Änderungen“ hätte Facebook nach dem Urteil des LG Berlin nicht mehr verwenden dürfen. Die Richter urteilten, dass eine uneingeschränkte Befugnis zur Änderung der AGB ohne Einwilligung der Nutzer unwirksam ist. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Nutzer sich auf Facebook über die Änderung informieren können.

Fazit    

Die neue Datenschutzrichtlinie sorgt leider immer noch für viele Unklarheiten. Und das, obwohl Facebook mit der Aufstellung der neuen Richtlinie der Kritik der Datenschützer nachkommen wollte. Wie widersprüchlich die Datenschutzbestimmungen sind, zeigt ein abschließendes Beispiel: Am Anfang heißt es: „Obwohl du uns gestattest, die Informationen zu verwenden, die wir über dich erhalten, bleiben diese doch stets dein Eigentum.“ Am Ende dagegen: „Das Unternehmen Facebook Ireland Ltd. (…) ist der verantwortliche Dateninhaber für deine persönlichen Informationen.“

Ein ca. 15 minütiges Video, in dem auch die weiteren Änderungen durch RA Christian Solmecke erläutert werden, ist ab ca. 20.30 h auf www.wbs-law.tv zu finden. Ab 22.15 h sind die Facebook Datenschutzbestimmungen auch Thema bei SternTV (RTL).

Wichtige Links:

 

Homepage der Kanzlei: http://www.wbs-law.de/

YouTube-Kanal: http://www.wbs-law.tv

RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/

Android-App: http://wbs.is/pocket-anwalt

iPhone-App: http://www.pocket-anwalt.de  

Facebook: http://www.die-aufklaerer.de

Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke

Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 - 400 67 550 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:

Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen. 

Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Er ist Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media & Recht. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt

Tel.: 0221 - 40067550
Fax: 0221 - 951563-3

E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/

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PackshotCreator X2 ... das meistverkaufte All-In-One Fotostudio reloaded

Mein Kunde PackshotCreator ist auch noch kurz vor Ostern fleißig und bringt jetzt den neuen PackshotCreator X2 in Deutschland auf den Markt. Es handelt sich dabei um eine grundlegende Weiterentwicklung des Original PackshotCreator, den das Unternehmen seit 2003 mehrere Tausend Mal verkauft hat.

 

Zwei Kameras - ein PackshotCreator X2:

Img_9364

 

Und die Pressemitteilung als PDF:

 

Click here to download:
040412_PSC_X2_final.pdf (1.27 MB)
(download)

Posted
 

MobileTech Awards 2012, Gewinner sind: mytaxi, 6 Wunderkinder, Edeka, Lufthansa, hotel.de und Heike Scholz

Pressemitteilung:

Click here to download:
PI10_2012_MTC_Awards_20124_final.pdf (122 KB)
(download)

und einige Bilder zur freien Verwendung (Quelle: S&S Media):

 

 

Mytaxi_2

Beste iOS-App: myTaxi

Edeka_und_valuephone

Beste Windows-Phone App: Edeka 

Lufthansa_agentur

Beste Crossover-App: Lufthansa

Mytaxi
Beste iOS-App: myTaxi

Posted from Germany and München, Germany
 

Ist er schon Vergangenheit? "Die Sarkozy-Jahre / Les années Sarkozy"

Am 09.03.2012 um 12:24 schrieb Newsletter Dokumente/Documents:

DokumenteDocuments - Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog
Die neue Ausgabe von Dokumente/Documents (1/2012) ist erschienen, auch im Internet unter www.dokumente-documents.info.

Vor den französischen Präsidentschaftswahlen analysieren deutsche Autoren die Sarkozy-Jahre seit 2007. Ein wichtiges Dossier vor dem ersten Wahlgang am 22. April 2012 und der entscheidenden Stichwahl am 6. Mai, um die Bedeutung dieser Wahl besser zu verstehen. Weitere Themen im neuen Heft
u. a.:

  • Die 500-Unterschriften-Regel der französischen Präsidentschaftswahlen
  • Ein Vergleich der sozialen Netzwerke in beiden Ländern
  • Napoleon im deutsch-französischen Geschichtsbuch
  • Die Kunst des Übersetzens
La nouvelle édition de Dokumente/Documents (1/2012) est sortie, à découvrir aussi sur Internet sous www.dokumente-documents.info.

Avant les élections présidentielles en France, des auteurs allemands analysent les années Sarkozy depuis 2007. Un dossier important avant le premier tour du 22 avril 2012 et le second tour décisif du 6 mai pour mieux comprendre l'importance de cette élection.

Autres thèmes, parmi d'autres, abordés dans le nouveau numéro :

  • La règle des 500 signatures pour les présidentielles en France
  • Une comparaison des réseaux sociaux dans les deux pays
  • Napoléon dans le manuel d'histoire franco-allemand
  • L'art de la traduction
Sie können diese Ausgabe bestellen, unter / Vous pouvez commander ce numéro à
aboservice@dokumente-documents.info

Tel 0049 (0) 228 92 12 93 65
Fax 0049 (0) 228 69 03 85


50 Jahre Elysée-Vertrag / 50 ans Traité de l'Elysée

Dokumente/Documents wird 2012 drei Dossiers über den Elysée-Vertrag anbieten.

Dokumente/Documents proposera en 2012 trois dossiers sur le Traité de l'Elysée.

  • 2/2012: Der Weg der Versöhnung - La voie de la réconciliation 1945-1963
  • 3/2012: De Gaulle - Adenauer 1958-1962
  • 4/2012: Sondernummer / Numéro spécial - Der Vertrag von 1963 / Le Traité de 1963

Internet
Besuchen Sie uns im Internet: www.dokumente-documents.info

Die Dossiers seit 1970 können am Bildschirm gelesen und heruntergeladen werden - insgesamt etwa 10 Gigabyte.

Unser Ziel ist es, pünktlich zum Jahrestag der Unterzeichnung des Elysée-Vertrages alle Dossiers seit 1945 im Internet zur Verfügung zu stellen.

Rendez-nous visite sur Internet : www.dokumente-documents.info

Les dossiers parus depuis 1970 peuvent être lus à l'écran et téléchargés - au total quelque 10 gigaoctets.

Notre objectif est de proposer, à l'occasion du 50e anniversaire de la signature du Traité de l'Elysée, tous les dossiers publiés par les deux revues depuis 1945.


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